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Arbeitsplatzbeleuchtung
Für Büros und Bildschirmarbeitsplatz-LeuchtenMillionen Menschen verbringen einen großen Teil ihres Lebens an einem Büroarbeitsplatz oder im Home-Office. Mit einer angemessenen Beleuchtung werden Anzeichen überlasteter Augen reduziert oder sogar eliminiert: Müdigkeit, Augenbeschwerden und Kopfschmerzen. An ihre Stelle tritt Effizienz, Motivation und insgesamt ein neues physisches und psychisches Wohlgefühl!
Zu den Gütemerkmalen einer guten Beleuchtung am Bildschirmarbeitsplatz gehören unter anderem:
- Beleuchtungsstärke
- Leuchtdichteverteilung
- Lichtrichtung
- Richtige Lichtfarbe
- Sehr gute Farbwiedergabe
Top Kategorien für Bildschirmarbeitsplatzbeleuchtung
Merkmale einer ergonomischen Beleuchtung am Bildschirmarbeitsplatz
Eine ergonomische Beleuchtung am Bildschirmarbeitsplatz ist entscheidend, um Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Wohlbefinden der Mitarbeitenden zu fördern. Ungünstige Lichtverhältnisse können zu Ermüdung, Konzentrationsschwächen oder sogar langfristigen Augenbeschwerden führen. Daher spielt eine durchdachte Lichtplanung eine zentrale Rolle. Nur so lässt sich ein Arbeitsumfeld schaffen, das den visuellen Anforderungen gerecht wird und die Produktivität nachhaltig unterstützt.
Die Beleuchtungsstärke (gemessen in Lux) sollte ausreichend hoch sein, um alle Sehaufgaben problemlos zu erfüllen. Für Bildschirmarbeitsplätze empfiehlt die Norm DIN EN 12464-1 mindestens 500 Lux auf der Arbeitsfläche.
Eine gleichmäßige Verteilung der Helligkeit verhindert Blendung und harte Schatten. Unsere Leuchten bieten eine harmonische Ausleuchtung ohne störende Kontraste.
Blendfreies, direktes und indirektes Licht sorgt für eine angenehme Ausleuchtung. Viele unserer Modelle sind flexibel einstellbar und lassen sich individuell ausrichten.
Lichtfarbe und Farbwiedergabe
Verschiedene Lichtquellen unterscheiden sich nicht nur hinsichtlich des Vorkommens oder Nicht-Vorkommens von Spektralfarben (das Ergebnis ist die Farbwiedergabe), sondern auch hinsichtlich der Intensität der Spektralfarben, aus denen sich das Licht zusammensetzt (das Ergebnis ist die Lichtfarbe).
Die Lichtfarbe oder Farbtemperatur wird in Kelvin (K) gemessen und bezeichnet die individuelle Eigenfarbe eines weiß leuchtenden Leuchtmittels, allgemein als "kühler" oder "wärmer" empfunden. Die Angabe der Lichtfarbe in Kelvin ist nicht zu verwechseln mit farbwechselnden Lichttechnologien (RGB), bei welchem Licht beispielsweise in Rot, Grün oder Blau leuchten kann. Man unterscheidet grob zwischen drei Lichtfarben:
- Warmweiß (<3.300 Kelvin) = behagliches Licht für Wohnräume
- Universalweiß (3.300 - 5.300 Kelvin) = sachliches Licht zum Arbeiten
- Tageslicht (>5.300 Kelvin) = bläuliches Licht für Keller- und Nutzräume
Der Farbwiedergabeindex (Englisch: Colour Rendering Index - CRI), gibt an, wie natürlich die Farben eines Objekts wirken, wenn sie von dem zugehörigen Leuchtmittel ausgestrahlt werden.
Ein CRI von Ra 100 bedeutet eine Wiedergabe von Farben wie unter Tageslicht. Ra >= 90 bezeichnet eine sehr gute, Ra >= 80 eine gute Farbwiedergabe. Leuchtmittel unter Ra 80 sind für Wohnräume nicht empfehlenswert, da Farben verfälscht oder gräulich wiedergegeben werden könnten.
Top-Funktionen von Arbeitsplatzleuchten im Büro
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Erhöhung der Arbeits- und Erholungsqualität durch automatisch angepasste Farbtemperatur.
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Filzverkleidung des Schirms zur Schall-Absorbierung beispielsweise im Großraumbüro des Kundenservice.
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Wirtschaftliche Lichtnutzung und Komfort für Mitarbeiter durch präzise Präsenzmelder.
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Bluetooth, Gruppen-/ Schwarmsteuerung, Sensoren für Temperatur, Geräuschpegel und Luftqualität.
Gesetzliche Regelungen für Bildschirmarbeitsplätze
Gesetzliche Regelungen regeln die Beleuchtung am Arbeitsplatz – auch in Deutschland. Aufgeführt werden sie unter dem § 6.1, Allgemeine Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze, der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).
- Die Arbeitstische oder Arbeitsflächen müssen eine reflexionsarme Oberfläche haben und so aufgestellt werden, dass die Oberflächen bei der Arbeit frei von störenden Reflexionen und Blendungen sind. Leuchten mit geringem Blendwert, d. h. UGR<19, und indirekt strahlende Leuchten helfen bei der Erfüllung dieser Vorgabe.
- In Kombination mit der Norm DIN EN ISO 12464-1 muss die Beleuchtung nicht nur der Arbeitsaufgabe entsprechen, sondern auch an das individuelle Sehvermögen des Beschäftigten angepasst sein. So ist z.B. für ältere Beschäftigte und Sehbehinderte eine höhere Beleuchtungsstärke von 750 bis 1.500 Lux empfohlen, während dieselbe Sehaufgabe von einem jüngeren Mitarbeiter mit 500 Lux bewältigt werden kann.
Lichtplanung für den Bildschirmarbeitsplatz
Unsere Experten von Lampenwelt.at Professional berücksichtigen bei der Lichtplanung die exakten Bedingungen vor Ort, um die optimale Bürobeleuchtung zu ermitteln.
Hinsichtlich der Raum-Beschaffenheit berücksichtigen wir z.B.:
- Einfall von Tageslicht
- Streuung des Lichts über Wände, Decken und Fußböden
- Deckenhöhe, Nischen, Wandfarben
- Raumzonen, die durch Licht verstärkt werden müssen
- Verlauf von Licht und Schatten im Raum
- Auswirkung von Licht, Farben und Materialien auf die Atmosphäre
- Nationale Faktoren, denn Licht ist auch eine Kulturfrage
Die Raumbedingungen geben Lösungen vor.
Was die Leuchtenauswahl angeht, beziehen wir u.a. mit ein:
- Beleuchtungsniveau und Leuchtdichteverteilung
- Begrenzung der Direktblendung
- Begrenzung der Reflexblendung auf dem Bildschirm und auf anderen Arbeitsmitteln
- Dreidimensionale Sichtbarkeit durch angemessene Schattigkeit
- Vermeidung störender Schatten
- Lichtfarbe und Farbwiedergabe
- Flimmerfreiheit
Die Leuchtenauswahl erfüllt alle Anforderungen.



























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